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Synagoge Alt-Strelitz

Region: Mecklenburgische Seenplatte
Adresse: Neustrelitz, Neubrandenburger Straße/Alexanderplatz
Erhaltung: zerstört

Geschichte der Synagoge

Es ist nicht bekannt, ob es während der ersten Phase der jüdischen Besiedlung in der Stadt Strelitz jüdische Einwohner und damit auch eine Synagoge gegeben hat. Die bekannte Synagoge im heutigen Stadtteil Strelitz-Alt stammt erst aus der Zeit nach der jüdischen Wiederbesiedlung.

Als sich in der Stadt Strelitz ab 1704 die ersten Hofjuden niederließen, durften diese ihre Gottesdienst, wie später überall in Mecklenburg üblich, nur in Beträumen in ihren privaten Wohnungen feiern. Durch die schiere Größe der jüdischen Gemeinde kam es hier aber schon sehr früh zur Anschaffung einer eigenen Synagoge. Am 5. Oktober 1759 kaufte die jüdische Gemeinde mit Zustimmung des Herzogs Adolf Friedrich IV. für 830 Reichstaler ein Grundstück auf der Amtfreiheit im alten Schlossbezirk in der heutigen Neubrandenburger Straße am Alexanderplatz, weil die Stadt sich geweigert hatte, Bauland zur Verfügung zu stellen. Die Initiative und das Gelingen des Antrags ist wohl dem Hofjuden und -agenten Nathan Meyer zu verdanken. Auf diesem Grundstück wurde dann ein schlichter, massiver Putzbau mit Walmdach in rechteckiger Form von etwa 15 x 21 Metern errichtet, der dann später von einem Garten umgeben war. Der Bau hatte die für damalige Zeiten stattliche Summe von 10000 Reichstaler gekostet. Viele Juden beteiligten sich über ihren bloßen Gemeindebeitrag hinaus an den Bau- oder Einrichtungskosten. So stiftete der Schweriner Hofjude Abraham Marcus, ein gebürtiger Strelitzer, für 3000 Reichstaler einen Thoraschrein. Selbst der Herzog gab Geld dazu und stiftete zahlreiche Einrichtungsgegenstände. Die erste Synagoge des Herzogtums Mecklenburg-Strelitz wurde am 5. September 1763 dann öffentlich eingeweiht, bei der auch der Herzog zugegen war. Die Feier leitete der Rabbiner Marcus Levin Süsskind, der spätere Oberrabbiner von Mecklenburg-Strelitz.

Anders als die meisten jüdischen Gemeinden in Mecklenburg hatte die Strelitzer kaum Probleme, Religionslehrer und Rabbiner zu finden, da durch die finanziellen Möglichkeiten durch die Größe der Gemeinde und der Tatsache, dass es die Landeshauptstadt war, die Tätigkeit in Strelitz für Bewerber durchaus attraktiv gewesen sein muss. Einer der bekannteren Rabbiner, der gleichzeitig Vorsteher der Gemeinde und später ebenso Oberrabbiner von Mecklenburg-Strelitz wurde, war in dieser Zeit Jehuda Lebh oder Levin Hirsch Levi. Später gab es hier auch einen Vizerabbiner, sicherlich der Größe der Gemeinde geschuldet. In Alt-Strelitz waren diese seit einem herzoglicher Erlass vom 29. Juni 1780 auch befugt, richterliche Entscheidungen bezüglich jüdischer Gesetze innerhalb der Gemeinde zu treffen, unterlagen im Übrigen aber den ordentlichen Gerichten.

1847 wurde die Synagoge renoviert und nochmals geweiht. Einer der herausragendsten und geachtetsten Rabbiner in der späteren Zeit war hier der Landesrabbiner Dr. Jacob Hamburger. Wie stolz man auf die Synagoge war, zeigten die Jubiläumsfeiern anlässlich des 100jährigen Jubiläums am 5. September 1863 und nach eigens dafür zuvor durchgeführter Renovierung zum 150jährigen Bestehen am 5. September 1913. Nachdem im 20. Jahrhundert aufgrund der Schrumpfung der Gemeinde der Sitz des Landesrabbinats nach Neubrandenburg verlegt worden war, wurden die hiesigen Gottesdienste durch Neubrandenburger Rabbiner durchgeführt.

Die Alt-Strelitzer Synagoge wurde nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten zum Ziel der damals üblichen, rassistisch motivierten Zerstörungen. Am Morgen des 10. November 1938 wurde diese nach Demolierung des Innenraums und der Einrichtung in Brand gesteckt und brannte völlig aus. Der Wiederaufbau der Synagoge wurde durch die Stadtverwaltung am 12. November 1938 untersagt. Die Ruine wurde im Auftrag der Stadtverwaltung bis zum 14. Januar 1939 abgerissen, die Kosten in Höhe von 6907,10 Reichsmark zuzüglich Zinsen und Gebühren wurden der jüdischen Gemeinde nach verlorenem Prozess in Rechnung gestellt. Die Forderung musste schließlich die Reichsvereinigung der Juden übernehmen, da die jüdische Gemeinde trotz zwangsweisen Verkaufs des Gemeindehauses in der Fürstenberger Straße 30a und des Synagogengrundstücks zahlungsunfähig war.

Am 10. November 1988 wurde auf dem Alexanderplatz, benannt nach dem Bruder des Professors Dr. Daniel Sanders, Senator Alexander Sanders, ein Findling zum Gedenken an die zerstörte Synagoge aufgestellt.

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(Gramenz, Jürgen / Ulmer, Sylvia - 25.06.2016)
Quellen:

  • Diekmann, Irene: Wegweiser durch das jüdische Mecklenburg-Vorpommern, Verlag für Berlin-Brandenburg, Potsdam 1998
  • Hofmann, Peter: Jüdisches Leben in Mecklenburg-Strelitz, Steffen Verlag, Friedland/Mecklenburg 2007