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Synagoge Neukalen

Region: Mecklenburgische Seenplatte
Adresse: Neukalen, Wasserstraße 5
Erhaltung: abgerissen und überbaut

Geschichte der Synagoge

Es gibt derzeit keine Hinweise auf die Existenz einer jüdischen Gemeinde in der Stadt Neukalen während der Phase der jüdischen Erstbesiedlung Mecklenburgs, so dass auch keine Aussage zu einer Synagoge in der damaligen Zeit gemacht werden können. Der erste Nachweis von gottesdienstlichen Räumlichkeiten in Neukalen stammt erst aus der Zeit nach der jüdischen Wiederbesiedlung, genauer aus dem Jahr 1758. In einem Bittschreiben aus diesem Jahr wird zwar erstmalig eine Synagoge erwähnt, doch dürfte es sich dabei wie bei den meisten Mecklenburger Landstädten noch um eine bloße Betstube in einer Wohnung gehandelt haben.

Es dürfte zweifelhaft sein, ob damals auch schon ein jüdisches Badehaus, die sogenannte Mikwe, existierte. Wie einem Magistratsprotokoll aus dem Jahr 1817 zu entnehmen ist, wurde auf Antrag des Schutzjuden Saalfeld ein Grundstück zwecks Errichtung einer solchen Mikwe durch die jüdische Gemeinde erst in diesem Jahr „an der Bleiche“ angekauft. Dabei soll es sich nach Ansicht des Regionalhistorikers Wolfgang Schimmel um das unweit des Malchiner Tores gelegene, ehemalige Grundstück des bekannten Arztes Dr. Rademacher gehandelt haben. Wie überall in Mecklenburg muss die Bedeutung und Nutzung der Mikwe bereits gegen Mitte des 19. Jahrhunderts abgenommen haben, denn zur Auflösung der Gemeinde 1899 wurde sie als Gemeindevermögen nirgends erwähnt.

1843 erhielt dann die hiesige Gemeinde ein eigens als Gotteshaus gedachtes und neu errichtetes Gebäude. Anders jedoch als in den übrigen Mecklenburger Gemeinden hatten die Neukalener Juden das Glück, dass ihnen die Gelder zum Bau der Synagoge und ihrer kompletten Einrichtung von Nachkommen einer hiesigen Schutzjudenfamilie, Julius Saalfeld in Hamburg und Bernhard Julius Saalfeld in Altona, gespendet worden war. Zusammen mit der in der Wasserstraße errichteten Synagoge wurde durch die gespendeten Gelder auch ein jüdisches Stiftshaus errichtet, in dem drei Wohnungen untergebracht waren. Diese Wohnungen waren zur unentgeltlichen Überlassung für einen Religionslehrer, eine verarmte christliche und eine verarmte jüdische Witwe gedacht und sollten durch die jeweiligen Bewohner und die jüdische Gemeinde in Stand gehalten werden.

Aufgrund des Mitgliederschwunds der Gemeinde war schon vor 1887 kein Gottesdienst in der Synagoge mehr abgehalten worden. Die finanziellen Schwierigkeiten veranlassten die Gemeinde, über einen Verkauf nachzudenken. Ein entsprechender Antrag beim Israelitische Oberrat wurde aber zunächst abgelehnt. Doch schon 1894 war die Synagoge in einem solch schlechten Zustand, dass die Kosten der notwendigen Reparatur die finanziellen Möglichkeiten der jüdischen Gemeinde bei Weitem überstiegen. So erfolgte am 14. April 1899 der Verkauf der Synagoge und des Stiftshauses an den Gastwirt Kähler für 1650 Mark. Dieser riss die Synagoge bis auf wenige Teile ab.

Das jüdische Stiftshaus wurde im Herbst 2009 saniert und ist ein offizielles Baudenkmal des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

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(Gramenz, Jürgen / Ulmer, Sylvia - 01.02.2016)