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Synagoge Malchow

Region: Mecklenburgische Seenplatte
Adresse: Malchow, Lange Straße 64 (Lange Straße 103)
Erhaltung: abgerissen und überbaut

Geschichte der Synagoge

Da es keine Hinweise auf ansässige Juden in der Erstphase der jüdischen Besiedlung Mecklenburgs gibt, ist unklar, ob es in der Stadt Malchow in dieser Zeit eine Synagoge gegeben hat. Erste Bestrebungen zum Bau einer eigenen Synagoge in Malchow nach der Wiederansiedlung muss es mit Beginn des 19. Jahrhunderts gegeben haben. So ist aus dem jahr 1817 überliefert, dass der Großherzog Friedrich Franz I. den Malchower Juden das erbetene Bauholz ausschlug. Es wird vermutet, dass diese dann zwischen 1820 und 1825 erbaut worden sein muss. Der erster Hinweis auf eine bestehende Synagoge stammt jedoch aus dem Jahr 1830. Diese befand sich damals hinter dem Wohnhaus Nr. 103 (später Nr. 64) in der Langen Straße.

Die weitere Historie des Gebäudes im Zeitraum von 1830 bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts weist aufgrund der fehlenden Auswertung der noch verfügbaren Dokumente große Lücken auf. Bekannt ist, dass wohl ab etwa 1912 die Synagoge zumindest zum Schabbat nicht mehr genutzt wurde, sondern allenfalls noch zu den Hohen Feiertagen, zu denen von außerhalb ein Kantor geholt werden musste. Zu diesem Zeipunkt war das Grundstück wegen der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde mit einer hohen Hypothek belastet. Die Gemeinde muss dann zu dem Schluss gekommen sein, das Grundstück zu veräußern. Sie bot es daher ab dem 1. Dezember 1919 zum Kauf an. Erst am 27. Juli 1920 wurde es an einen ansässigen Tischlermeister verkauft. 1936 erfolgten kleinere Umbauten durch den neuen Eigentümer, der es danach als Sarg- und Holzlager nutzte. Da das ehemalige Synagogengebäude mittlerweile in privater Hand war, blieb es zur „Reichskristallnacht“ 1938 unangetastet.

Nach dem Krieg, genauer am 7. Dezember 1950, erklärte die Jüdische Landesgemeinde von Mecklenburg den Verzicht auf Rückgabe des Grundstücks der ehemaligen Synagoge. Wohl aufgrund von Unkenntnis der Sachlage wurde 1992 eine vom Eigentümer beantragte Abrissgenehmigung erteilt, woraufhin dieser es im August abtragen ließ. Die Erteilung der Genehmigung wurde im Nachhinein stark kritisiert, änderte jedoch nichts mehr an der geschaffenen Tatsache.

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(Gramenz, Jürgen / Ulmer, Sylvia - 28.09.2015)
Quellen:

  • Oelke, Karl-Heinz: Auf den Spuren jüdischer Vergangenheit im Müritzkreis, Landratsamt Müritz und die Städte Waren (Müritz), Röbel/Müritz, Malchow und Penzlin 1998