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Lübz

Zur jüdischen Geschichte von Lübz


Die Stadt Lübz verfügt über eine lange Geschichte, die noch weit vor die Zeit der jüdischen Erstbesiedlung Mecklenburgs reicht. Dennoch liegen heute keinerlei Hinweise auf jüdische Einwohner aus dieser Phase vor. Die erste Ansiedlung von Juden dürfte damit vermutlich erst nach der jüdischen Wiederbesiedlung Mecklenburgs erfolgt sein, genauer im Jahr 1756. Wie eine Steuerliste vom 1. Oktober 1760 belegt, die für den Zeitraum von 1749 bis 1760 alle in Mecklenburg offiziell geduldeten Schutzjuden aufführt, erhielten am 7. Mai 1756 ein Michael Salomon und ein Joseph Joachim gemeinsam ein Privileg für Lübz, das ihnen die Ansiedlung und den Handel in diesem Ort gestattete. Beide hatten im Gegenzug jährlich die üblichen zwölf Reichtaler Schutzgeld zu zahlen. Einer Notiz auf dieser Liste zufolge befand sich Joseph Joachim zum Zeitpunkt der Erstellung der Liste jedoch dauerhaft nicht mehr in Lübz. Man vermutete ihn in Goldberg, wurde dort aber auch nicht fündig.

Diese beiden Schutzjuden dürften damit die ersten jüdischen Einwohner von Lübz gewesen sein, zumindest soweit man nach der offiziellen Duldung geht. Der Rostocker Orientalist Gerhard Oluf Tychsen belegt jedoch in seinen „Bützowischen Nebenstunden“, dass in Lübz, wie in vielen anderen Mecklenburger Orten auch, fremde Juden gegeben haben muss, die sich ohne eine offizielle Duldung aufhielten. Danach soll 1766 in Lübz ein jüdischer Mörder gerädert worden sein, der mit einem Rabbi Josseph Präger in Schwerin verwandt gewesen sein soll. Ein Minjan unter Führung des Rabbis traf nach der Hinrichtung aus Schwerin in Lübz ein, nahmen die Leiche und wegen der aus rituellen Gründen geforderten Vollständigkeit des Körpers auch die Teile des Pfahls und des Rades mit und bestattete die Überreste auf dem jüdischen Friedhof in Schwerin. Der Grund, weshalb Tychsen diesen Vorfall in seinem Werk erwähnte, dürfte jedoch die Weigerung des Lübzer Schinderknechts gewesen sein, auch den Nagel herauszugeben, der dem Täter durch den Kopf getrieben worden war.

Vermutlich wegen der geringeren wirtschaftlichen Tragfähigkeit für Schutzjuden dürften sich während des 18. Jahrhunderts weniger Juden in Lübz niederlassen, als in anderen Mecklenburger Landstädten. Zumindest für spätestens 1799 ist die Ankunft eines jüdischen Hausierhändlers Salomon Bendix belegt. Er dürfte nicht der Einzige gewesen oder geblieben sein. Laut eines Berichts der örtlichen Steuerstube vom 11. Juli 1811 lebten in diesem Jahr insgesamt fünf Schutzjuden in Lübz, die das Recht hatten, Knechte zu halten: Salomon (Schlomann) Joseph, Jacob Joseph, Salomon Bendix, Wulff Falck und Gutmann Simon. Ihre Anzahl wuchs auch in den Folgejahren nur zaghaft. So wurden zur vom Emanzipationsedikt vom 22. Februar 1813 geforderten Annahme erblicher Familiennamen bei den Mecklenburger Juden am 12. Mai 1813 aus Lübz insgesamt sechs unterschiedliche Namensannahmen nach Schwerin gemeldet: Baier, Bendix, Falck, Jacobsen, Josephi und Schlomann. Die Gesamtanzahl der Schutzjuden dürfte also allenfalls sechs betragen haben.

Es wundert daher nicht, dass die Anlage des jüdische Friedhof von Lübz erst im Jahr 1823 gestattet worden war, nachdem die Toten der Lübzer Judenschaft zuvor auf dem Parchimer Friedhof beerdigt worden waren. Eine Synagoge hingegen gab es nie in Lübz. Ihre Gottesdienste feierte die Lübzer Judenschaft in einem angemieteten Raum oder sie fuhren dazu nach Parchim zur dortigen Synagoge.

Auch noch im Jahr 1825 betrug die Anzahl der Schutzjuden nur sechs, wie das Generalverzeichnis der in den Städten des Großherzogtums Mecklenburg Schwerin privilegierten Schutzjuden aus diesem Jahr belegt: Joseph Schlomann, Salomon Bendix, Israel Aaron, Jacob Aaron, Simon Beyer und Wolff Falck.

Aus der Blütezeit der jüdischen Gemeinden Mecklenburgs, Anfang und Mitte des 19. Jahrhunderts, liegen für Lübz derzeit kaum Fakten über die jüdische Gemeinde vor. Der frühere Güstrower Rabbiner Dr. Leopold Donath erwähnte explizit die Wahlfähigkeit für Juden in Lübz am 13. April 1848 und am 16. März 1850, eine Folge der Deutschen Revolution. Erst vergleichsweise spät erhielt auch Lübz eine landesherrlich verordnete Gemeindeordnung, genauer am 11. Januar 1862. Damit erschöpfen sich aber die Hinweise für diesen Zeitraum.

Die Lübzer Judenschaft zählte rückblickend zu den kleinsten jüdischen Gemeinden. 1810 verfügte sie über nur 25 Mitglieder. Als sie ihren zahlenmäßigen Höchststand um 1866 erreichte, waren mit nicht einmal 45 Personen Mitglieder der Lübzer Gemeinde. Danach fiel die Zahl rapide ab, so dass um 1900 unter zehn jüdischen Personen in Lübz lebten. Für 1919 sind nur noch drei jüdische Familien belegt.

Die Gemeindeaufgaben waren schon sehr früh durch die Gemeindebeiträge nicht mehr zu tragen. Die Lübzer Judenschaft gehörte deshalb auch zu den Gemeinden im Lande, bei denen die Frage nach der körperschaftlichen Auflösung und Angliederung an eine andere Gemeinde früh gestellt wurde. Schon am 1. August 1879 fordert das Ministerium für geistliche Angelegenheiten einen Bericht zur Auflösung der Israelitischen Gemeinde Lübz an. Warum die Gemeinde letztlich erst 1916 aufgelöst wurde, geht aus den überlieferten Unterlagen nicht hervor. Da die Israelitische Gmeinde Lübz ihre Zwecke spätestens dann nicht mehr erfüllen konnte, fasste die Gemeinde am 14. Januar 1916 den Auflösungsbeschluss und schloss unter Führung des Kaufmanns und damaligen Gemeindevorstehers Willy Ascher am 28. März 1916 einen Auflösungsvertrag, in dem bestimmt wurde, dass die Lübzer Judenschaft sich der Parchimer Gemeinde anschließe und der Friedhof in das Eigentum der Stadt Lübz über gehe. Im Gegenzug sollte die Lübzer Gemeinde 2500 Mark an die Gemeinde Parchim zahlen und nochmals den gleichen Betrag an die Israelitische Landesgemeinde. Die Lübzer Juden waren von nun an in der Synagogengemeinde Parchim stimmberechtigt, durften offiziell die Parchimer Synagoge nutzen und auch ihre Kinder zum Religionsunterricht schicken, hatten im Gegenzug aber nur ein Viertel des dort üblichen Gemeindebeitrags zu zahlen. Die Personenstandsbücher, Siegel und Akten wurden nach der Auflösung an das Geheime Staatsarchiv in Schwerin übergeben und die Gemeindeordnung außer Kraft gesetzt. Als das Testament des 1855 in Hamburg verstorbenen, ehemaligen Lübzers Julius Karl Ludwig Benedix eröffnet wurde, verwendete man von dem der Gemeinde laut Testament vermachten Betrag von 8250 Mark 250 Mark zur Herrichtung eines eisernen Gittertores für den Friedhof. Der Rest wurde hypothekarisch angelegt und die zu erwartenden Zinsen für zukünftige Erhaltungsmaßnahmen für den Friedhof eingeplant.

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten lebten nur noch weniger als fünf jüdische Einwohner in Lübz, die vermutliche alle zur Familie des Kaufmanns und frühere Gemeindevorstehers Willy Ascher gehörten. Auch sie unterlagen den üblichen Repressalien gegen Juden in dieser Zeit. 1934 sah sich Willy Ascher aufgrund des politischen Drucks zum Verkauf seines Geschäfts an einen Nicht-Juden gewzungen. Zur Reichskristallnacht am 10. November 1938 wurde er in sogenannte „Schutzhaft“ genommen und in das Gefängnis nach Alt-Strelitz gebracht. Nach seiner Entlassung floh er mit seiner Frau 1939, was ihnen scheinbar das Leben rettete. Im Februar 1942 meldeten die städtischen Behörden Lübz als „judenfrei“. Derzeit sind mindestens sechs jüdische Personen mit Bezug zu Lübz bekannt, die Opfer des Holocaust wurden. Stolpersteine wurden bisher nicht verlegt.

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(Gramenz, Jürgen / Ulmer, Sylvia - 13.05.2017)
Quellen:

  • Arlt, Klaus / Beyer, Constantin / Ehlers, Ingrid / Etzold, Alfred / Fahning, Kerstin Antje: Zeugnisse jüdischer Kultur. Erinnerungsstätten in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, Wichern-Verlag, Berlin 1992
  • Brocke, Michael / Ruthenberg, Eckehart / Schulenburg, Kai Uwe: Stein und Name. Die jüdischen Friedhöfe in Ostdeutschland (Neue Bundesländer/DDR und Berlin), Institut Kirche und Judentum, Berlin 1994
  • Donath, Leopold: Geschichte der Juden in Mecklenburg von den ältesten Zeiten (1266) bis auf die Gegenwart (1874), Verlag Oskar Leiner, Leipzig 1874
  • Francke, Norbert / Krieger, Bärbel: Die Familiennamen der Juden in Mecklenburg: Mehr als 2000 jüdische Familien aus 53 Orten der Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz im 18. und 19. Jahrhundert. Schriften des Vereins für jüdische Geschichte und Kultur in Mecklenburg und Vorpommern e. V., Verein für jüdische Geschichte und Kultur in Mecklenburg und Vorpommern e.V., Schwerin 2001
  • Frank, Doreen: Jüdische Begräbnisstätten in Parchim, Schriftenreihe des Heimatbundes e. V., Pütt, Parchim in Mecklenburg 2012, S. 20–23
  • Gruner, Wolf et al.: Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1937, Band 1: Deutsches Reich 1933-1937, R. Oldenbourg Verlag, München 2008, Dokument Nr. 157 (Der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens berichtet am 22. März 1935 über antijüdische Vorfälle in mecklenburgischen Gemeinden), S. 419
  • Kasten, Bernd: Verfolgung und Deportation der Juden in Mecklenburg 1938-1945, Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern, Thomas Helms Verlag, Schwerin 2008
  • Landeshauptarchiv Schwerin: Rep. 2.12-4/5, Nr. 241, 632, 665 (Judenangelegenheiten); Rep. 5.12-7/1, Nr. 9048; Rep. 5.12-7/12, Nr. 58 (Regierungskommissar beim Israelitischen Oberrat)
  • Stadtarchiv Ludwigslust: Sig. 1/119, Auflösungsvertrag der Gemeinde Lübz vom 28. März 1916
  • Tychsen, Oluf Gerhard: Bützowische Nebenstunden, verschiedenen zur Morgenländischen Gelehrsamkeit gehörigen mehrentheils ungedruckten Sachen gewidmet, Theil 1-6, Müller, Bützow und Rostock 1766-1769

Jüdische Bevölkerungsentwicklung in Lübz


Jüdische Bevölkerungsentwicklung in Lübz

Familien mit Bezug zu Lübz


Aaron, Abraham, Aron, Arons, Ascher, Bach, Baier, Bayer, Bendix, Berger, Beyer, Cohn, Delbauw, Ephraim, Falck, Fraenkel, Glaser, Hesse, Heymann, Hirsch, Jacobsen, Jacobson, Joseph, Josephi, Josephy, Kayser, Ladewig, Lazarus, Levin, Levy, Lichtenstein, Liebmann, Lilienthal, Mann, Potzernheim, Pries, Salinger, Samuel, Schlomann, Simon, Sussmann, Tobias, Warburg, Weiss, Wolff, Wolfleff, Wolfson

Bekannte Holocaust-Opfer (8)


  • Henny Ascher geb. Lazarus
  • Elly Bayer
  • Alex Bayer
  • Marhta Jacobson geb. Arons
  • Charlotte Mayer geb. Bach
  • Hella Pik geb. Arons
  • Thea Tosk geb. Bayer
  • Käthe Weiss/Schiffner geb. Arons

Veröffentlichungen zu den Juden von Lübz


Publikationen


  • Adreßbücher über und für den Gewerbe- und Handelsstand der Großherzogthümer Mecklenburg-Schwerin und Strelitz
  • Mercantilisches Addreßbuch der Großherzogthümer Meckl.-Schwerin u. -Strelitz, worin: die Addressen der Magistratspersonen der Städte, der weltlich obrigkeitlichen Beamten der Flecken, der Accise- und Postbeamten, fremden Consuls, Advocaten, Apotheker, Kaufleute, Fabrikanten, Manufacteurs, Buchhändler, Gasthofinhaber und anderer dazu qualificirende Handels- oder industrielle Geschäfte treibende Leute in den Großherzopthümern, wie auch: bei jedem entsprechenden Orte Angabe seiner Wolkszahl, Meilenzeiger, Notizen über Schiffs-, Fuhrgelegenheiten etc.
  • Arlt, Klaus / Beyer, Constantin / Ehlers, Ingrid / Etzold, Alfred / Fahning, Kerstin Antje: Zeugnisse jüdischer Kultur. Erinnerungsstätten in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen
  • Borchert, Jürgen / Klose, Detlef: Was blieb... Jüdische Spuren in Mecklenburg
  • Buddrus, Michael / Fritzlar, Sigrid: Die Städte Mecklenburgs im Dritten Reich: ein Handbuch zur Stadtentwicklung im Nationalsozialismus, ergänzt durch ein biographisches Lexikon der Bürgermeister, Stadträte und Ratsherren
  • Kasten, Bernd: Verfolgung und Deportation der Juden in Mecklenburg 1938-1945
  • Voß, Gerhard: Jüdische Friedhöfe in Mecklenburg – eine Bestandsaufnahme
    In: Studienhefte zur Mecklenburgischen Kirchengeschichte, Heft 1 (1993), S. 5-15

Dokumente mit Bezug zu den Juden von Lübz


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Beschreibung Zeitpunkt/Zeitraum Typ
Anschlussvertrag der Gemeinde Lübz zur Gemeinde Parchim 6. Juli 1916 6. Juli 1916 Transkript
Auflösungsverträge der jüdischen Gemeinde Lübz 1916 6. Juli 1916 Transkript
Auszug aller privilegirten Juden und was selbige Laut der, mittelst Herzoglich Verordnung vom 20. Septbr. 1760 Communicirten Specification An Schutz-Geld Zur Herzoglich. Renterey von Anno 1749 bis zum Termino Trinitatis 1760 bezahlet haben, und darauf nach infinuation gedachter Specification, nemlich den 1ten Octobr. 1760 Restiren. 1749-1760 Transkript
Berichte der örtlichen Steuerstuben zu Knechten der ansässigen Schutzjuden auf Anforderung der Steuer-Policey- und städtischen Cämmerey-Commißion zu Güstrow vom 18. Juni 1811 1811 Zusammenfassung
General-Verzeichniß der in den Städten des Großherzogthums Mecklenburg Schwerin privilegirten sämmtlichen Schutz-Juden 3. Januar 1825 Transkript