Synagoge Warin
Geschichte der Synagoge
Mangels vorliegender Hinweise auf eine während der Zeit nach der jüdischen Erstbesiedlung Mecklenburgs in Warin existierenden jüdischen Gemeinde kann derzeit Aussage darüber getroffen werden, ob es damals schon eine Synagoge gegeben hat. Eine Synagoge ist erst gesichert in der Phase nach der jüdischen Wiederbesiedlung Mecklenburgs hier vorhanden gewesen.
Am 20. Januar 1860, also erst außerdordentlich spät, wurde die Auflassung des Hausgrundstücks Fischerstraße 45a des Tischlermeisters Wilhelm Hoff zugunsten der jüdischen Gemeinde, vertreten durch den Vorsteher Kaufmann Isaac Friederichs, erklärt, welches danach als Synagoge genutzt werden sollte. Der Zugang erfolgte fortan über die ehemalige Fischerstraße 45. In Warin wurde damit lediglich ein privates Hinterhaus zu einer Synagoge umgewidmet. Das Vorderhaus scheint bereits im Besitz der jüdischen Familie Seligson gewesen zu sein oder ist zumindest später in deren Eigentum übergegangen. Wo die Wariner Juden vor der Anschaffung des Gebäudes ihre Gottesdienste gefeiert haben, ist unklar. Vermutlich dürften diese in private Räumlichkeiten abgehalten worden sein.
Über die Geschichte des Gebäudes und die weitere Nutzung der Synagoge ist nur wenig überliefert. Schon um 1880 befand sich das Gebäude in einem schlechten baulichen Zustand, der den viel zu geringen finanziellen Mitteln der jüdischen Gemeinde geschuldet war. Etwa um 1882 erwarb deshalb der damalige Gemeindevorsteher Moritz Seligson, der bereits Grundstücksnachbar unter der Adresse Fischerstraße 45 war, das Synagogengrundstück und stellte es der Gemeinde offensichtlich weiterhin als Betraum zur Verfügung. Wie dem späteren Antrag zur Auflösung der jüdischen Gemeinde von Warin vom 27. September 1922 zu entnehmen ist, dürfte die Synagoge als Gotteshaus nur bis etwa 1897 genutzt worden sein. Das weitere Schicksal des Gebäudes ist nicht bekannt, dürfte jedoch spätestens nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten in anderweitiges privates Eigentum übergegangen sein.
