Jüdischer Friedhof Neubukow
Geschichte des Friedhofs
In der Stadt Neubukow scheint es erst nach der jüdischen Wiederbesiedlung die erste jüdische Begräbnisstätte gegeben zu haben. Belegt ist, dass die Neubukower Judenschaft schon 1776 einen eigenen Friedhof beantragten, der ihnen am 14. Oktober 1776 auch durch die Landesregierung genehmigt wurde. Ob die später in der Wismarschen Straße auf einem kleinen Hügek am Ortsausgang nach Wismar errichtete Begräbnisstätte dann noch im 18. Jahrhundert angelegt wurde, ist unklar. Die bisherige Literatur geht davon aus, dass dieser erst 1840 oder danach begründet wurde. Dies kann jedoch eindeutig nicht zutreffen, denn Quellen für Kröpelin und Doberan belegen, dass die dortigen Juden bis 1821 ihre Toten in Neubukow beerdigten.
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde der Friedhof schon 1934 geschändet und zerstört. Dennoch soll 1941 dort noch eine letzte Beerdigung stattgefunden haben, bei dem es sich nur um Meier Burchard gehandelt haben kann, den letzten jüdischen Einwohner von Neubukow. Nach dem Krieg im Jahr 1947 wurde das Gelände wie viele andere jüdische Friedhöfe im Lande notdürftig wiederhergestellt. 1964 wurde ein 120 qm großer Teil des Friedhofs zur Gedenkstätte erklärt und 1976 in diesem Sinne umgestaltet. Er erhielt eine Umfriedung und ein Eingangstor, an dessen Torpfeiler 1983 eine Gedenktafel angebracht wurde. Als der Güstrower Pfarrer Gerhard Voß 1988 eine Fotodokumentation jüdischer Friedhöfe in Mecklenburg durchführte, waren in Neubukow noch fünf Grabsteine vorhanden, heute sind es jedoch nur noch drei. Eine Besonderheit auf Friedhof ist eine sogenannte „Mordwange“, ein Gedenkstein für erschlagene Wanderer, der später zu einem jüdischen Grabstein umgearbeitet wurde.
